Das “Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSg)” wurde am 11. Juni 2021 im Bundestag verabschiedet und gilt somit (unabhängig von der Rechtsform) für alle größeren Unternehmen mit Sitz in Deutschland.

Warum brauchen wir ein Lieferkettengesetz? Auf welche Menschenrechte beziehen sich die kommenden Sorgfaltspflichten? Was müssen Unternehmen zukünftig beachten und was wird von ihnen erwartet? Welche Zulieferer sind davon betroffen?

Anmeldung bis zum 12.08.2021: info@myska.com

Teilnahmegebühr: 100,- Euro

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