Rechtliche und sonstige Grundlagen
- DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme
- Ein Qualitätsmanagementbeauftragter wird von der Norm nicht mehr gefordert, in vielen Branchen, Organisationen und für Zertifizierungen weiterhin üblich und empfohlen
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Fundierte Kenntnisse der ISO 9001 und ggf. weiterer QM-Modelle (z. B. ISO 9004, EFQM)
- Methoden- und Fachkompetenz im Qualitätsmanagement, z. B. Prozessmanagement, Dokumentationssysteme, Reklamationsmanagement, KVP, Auditgrundlagen
- Erfahrung in der Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen
- Fähigkeit zur Analyse, Bewertung und Optimierung von Prozessen sowie zur Vorbereitung auf Zertifizierungsaudits
- Kommunikations- und Schulungskompetenz zur Sensibilisierung und Anleitung von Mitarbeitenden
- Nachweis durch Teilnahme an anerkannten Lehrgängen (z. B. QMB-TÜV, QMB-IHK) mit Abschlussprüfung und Zertifikat
Wer ernennt/bestellt den BA?
- Nach ISO 9001, Kap. 5.3 muss die oberste Geschäftsführung die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zuweisen und sicherstellen, dass das Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen der Internationalen Norm erfüllt.
- Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren (z. B. im Organigramm, Managementhandbuch oder Bestellungsschreiben).
- Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden intern festgelegt und dokumentiert.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen – Fristen
- Es besteht keine explizite gesetzliche Pflicht zu bestimmten Fortbildungsintervallen.
- Die Fachkunde muss jedoch regelmäßig durch geeignete Weiterbildungen, Seminare oder Zertifizierungen aktualisiert werden, um den Stand der Normen und Methoden sicherzustellen.
- Nachweise über Fortbildungen und Prüfungen sollten dokumentiert und auf Verlangen vorgelegt werden können.
- Für bestimmte Branchen oder bei Zertifizierungsvorgaben können spezifische Fortbildungsanforderungen bestehen.