Qualitätsmanagementbeauftragter
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen
- Ein Qualitätsmanagementbeauftragter wird von der Norm nicht mehr gefordert
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
- Wenn ein Beauftragter ernannt wird, sollte dieser durch Ausbildung, Lehrgänge, Schulungen oder Erfahrung qualifiziert sein.
Wer ernennt/bestellt den BA?
- Nach ISO 9001, Kap. 5.3 muss die oberste Geschäftsführung die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zuweisen und sicherstellen, dass das Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen der Internationalen Norm erfüllt.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen – Fristen
(Die vollständigen verbindlichen Gesetze und Rechtsverordnungen finden Sie in den einschlägigen Quellen)
- Nach ISO 9001, Kapitel 7.2 muss die Organisation den Schulungsbedarf ermitteln und Schulungen o.ä. anbieten.