Qualitätsmanagementbeauftragter

Rechtliche und sonstige Grundlagen

  • DIN EN ISO 9001:2015 Qualitätsmanagementsysteme
  • Ein Qualitätsmanagementbeauftragter wird von der Norm nicht mehr gefordert, in vielen Branchen, Organisationen und für Zertifizierungen weiterhin üblich und empfohlen

Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten

  • Fundierte Kenntnisse der ISO 9001 und ggf. weiterer QM-Modelle (z. B. ISO 9004, EFQM)
  • Methoden- und Fachkompetenz im Qualitätsmanagement, z. B. Prozessmanagement, Dokumentationssysteme, Reklamationsmanagement, KVP, Auditgrundlagen
  • Erfahrung in der Einführung, Pflege und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagementsystemen
  • Fähigkeit zur Analyse, Bewertung und Optimierung von Prozessen sowie zur Vorbereitung auf Zertifizierungsaudits
  • Kommunikations- und Schulungskompetenz zur Sensibilisierung und Anleitung von Mitarbeitenden
  • Nachweis durch Teilnahme an anerkannten Lehrgängen (z. B. QMB-TÜV, QMB-IHK) mit Abschlussprüfung und Zertifikat

Wer ernennt/bestellt den BA?

  • Nach ISO 9001, Kap. 5.3 muss die oberste Geschäftsführung die Verantwortlichkeiten und Befugnisse zuweisen und sicherstellen, dass das Qualitätsmanagementsystem die Anforderungen der Internationalen Norm erfüllt.
  • Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren (z. B. im Organigramm, Managementhandbuch oder Bestellungsschreiben).
  • Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden intern festgelegt und dokumentiert.

Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen – Fristen

  • Es besteht keine explizite gesetzliche Pflicht zu bestimmten Fortbildungsintervallen.
  • Die Fachkunde muss jedoch regelmäßig durch geeignete Weiterbildungen, Seminare oder Zertifizierungen aktualisiert werden, um den Stand der Normen und Methoden sicherzustellen.
  • Nachweise über Fortbildungen und Prüfungen sollten dokumentiert und auf Verlangen vorgelegt werden können.
  • Für bestimmte Branchen oder bei Zertifizierungsvorgaben können spezifische Fortbildungsanforderungen bestehen.
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