Brandschutzbeauftragter
Rechtliche und sonstige Grundlagen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG); Stand: 15.07.2024
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV A2.2); Stand: 2023
- MIndBauRL – Muster-Industriebaurichtlinie; Stand: 05/2019
- Musterbauordnung (MB); Stand: 2023
- DGUV Information 205-003 – Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten; Stand: 2023
- Landesbauordnung (LBO) der Bundesländer
Anforderungen an die Fachkunde des Beauftragten
Die Befähigung zum Brandschutzbeauftragten besitzen aufgrund ihrer Ausbildung grundsätzlich (aus: DGUV Information 205-003):
- Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten und schließt mit einer Prüfung ab (DGUV 205-003, vfdb 12-09/01).
- Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung, um die Fachkunde aktuell zu halten (empfohlen: mindestens alle 3 Jahre)
- Nachweise über Fortbildungen und Prüfungen sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzulegen
Zur verkürzten Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß Kapitel 5 dieser DGUV Information sind qualifiziert:
- aktive Feuerwehrangehörige mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung zum Zugführer gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 oder nach jeweiligem Landesrecht gleichwertigen Lehrgängen
- Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung mit mindestens 140 Lehreinheiten zum Brandschutztechniker ohne zusätzliche Ausbildung
Wer ernennt/bestellt den BA?
- Bestellung erfolgt durch den Arbeitgeber bzw. die Unternehmensleitung.
- Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren (Bestellungsschreiben, Aufgabenbeschreibung).
- Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten werden im Bestellungsschreiben und ggf. im Brandschutzkonzept festgelegt.
Gesetzliche Pflicht zur Aus- und Fortbildung/Prüfungen/Wiederholungen – Fristen
(aus: DGUV Information 205-003):
- Pflicht zur regelmäßigen Fortbildung
- Empfohlen: spätestens alle 3 Jahre mind. 16 Unterrichtseinheiten (vgl. DGUV 205-003 & vfdb 12-09/01)
- Inhalte: Gesetzesänderungen, neue Technik, Erfahrungsaustausch, ggf. spezielle Risiken des eigenen Betriebs
- Teilnahmezertifikate/Schulungsnachweise für Behörden/Audits aufbewahren